AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Bongers Consulting GmbH (nachfolgend: Bongers) und dem Auftraggeber geschlossen Verträge, sofern diese Verträge hinsichtlich der Anwendung ergänzender AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Die AGB sind einbezogen, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht.
1.2 Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen, es sei denn, der Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Bongers in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Auftraggeber bzw. Kunden (nachfolgend: Auftraggeber oder Kunden) im Sinne dieser AGB sind Unternehmer, die Bongers mit der Ausführung von Leistungen beauftragen.
Vertragspartner ist stets die:
Bongers Consulting GmbH
Bahnhofstraße 101a
45711 Datteln
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gianluca Bongers
Handelsregister: HRB 9256
Registergericht: Amtsgericht Recklinghausen
Telefon: +49 (0) 160 / 903 289 26
E-Mail: kontakt@bongersconsulting.de
3.1 Alle Angebote von Bongers sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Der Vertrag mit Bongers kann zustande kommen:
3.2.1 durch eine Erklärung in Textform, mit der Bongers den Auftrag annimmt (Auftragsbestätigung);
3.2.2 fernmündlich (Telefon, Videochat) durch übereinstimmende Willenserklärungen;
3.2.3 durch schlüssiges Verhalten, indem Bongers mit der Bearbeitung eines Angebots des Auftraggebers beginnt.
3.3 Kommt der Vertrag fernmündlich zustande, hat der Auftraggeber keinen Anspruch darauf, den Vertragsinhalt in wiedergabefähiger Form von Bongers zu erhalten.
3.4 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien über die zu erbringenden Leistungen. Bongers schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind.
3.5 Inhalte auf bzw. in Webseiten, Social Media, Newsletter, E-Mails und sonstigen Informationen und Dokumentationen stellen keinen verbindlichen Vertragsinhalt dar.
4.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben in Angeboten, Preislisten, Internetseiten und sämtlichen weiteren Dokumenten und Informationen, in denen die Angabe von Preisen seitens Bongers erfolgt, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Preisaktualisierungen bleiben vorbehalten.
4.2 Zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden. Zusätzliche Leistungen sind solche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und von dem Auftraggeber gewünscht werden. Weitere Leistungen, die nicht im Leistungsumfang vereinbart, aber zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, können von Bongers gesondert berechnet werden. Soweit es möglich ist, wird Bongers den Auftraggeber über solche erforderlichen zusätzlichen Leistungen vor Ausführung dieser informieren und die Freigabe des Auftraggebers abwarten.
4.3 Die Zahlung einer Einrichtungs-/Start- oder Grundgebühr hat bei Vertragsschluss zu erfolgen. Sich anschließende monatliche Raten bei einem Dauerschuldverhältnis haben monatlich im Voraus zu erfolgen.
4.4 Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
4.5 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Bongers anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur insoweit geltend gemacht werden, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.6 Fahrtkosten von Bongers und seinen Mitarbeitern und Beauftragten werden grundsätzlich zusätzlich mit 0,30 ct/Kilometer berechnet zzgl. Übernachtungskosten, wenn erforderlich.
5.1 Der Auftraggeber erhält nach Zahlung der vereinbarten Vergütung an den vertraglich erbrachten Leistungen ein für den vereinbarten Vertragszweck beschränktes, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht, das zeitlich und räumlich unbegrenzt ist.
5.2 Sämtliche im Rahmen der Durchführung des Vertrages von Bongers oder seinen Subunternehmern erstellten Texte, Bilder, Zeichnungen, Posts, Logos, Statements, Memes oder sonstige Dokumente und Gegenstände sind urheberrechtlich geschützt oder unterliegen anderen geistigen oder Leitungsschutzrechten. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Bongers die vorgenannten Unterlagen, Gegenstände und Dokumente zu vervielfältigen, zu veröffentlichen zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu verwerten, sofern die Verwertung nicht ausdrücklich Vertragsinhalt ist.
5.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Bongers dazu berechtigt, die erstellten Texte, Bilder, Zeichnungen, Posts, Logos, Statements, Memes oder oder sonstige Dokumente und Gegenstände selbst zu nutzen, Schutzrechte für diese anzumelden und auch in Vertragsverhältnissen mit Dritten zu nutzen und zu verwerten, soweit die Rechte des Auftraggebers hierbei nicht berührt werden.
5.4 Soweit dies für die Durchführung der Leistungen erforderlich ist, räumt der Auftraggeber im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten Bongers Zugriffsmöglichkeiten auf seine Social Media Konten und sonstigen erforderlichen Plattformen ein. Für die Sicherheit der Zugangsdaten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
5.5 Soweit dies für die Durchführung der Leistungen erforderlich ist, räumt der Auftraggeber im Bongers Nutzungsrechte für sämtlichen geistigen und sonstigen Leistungsschutzrechte ein. Der Auftraggeber garantiert, Berechtigter dieser Schutzrechte zu sein.
6.1 Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Recruiting-Dienstleistungen dazu verpflichtet, Bongers sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für das Recruiting erforderlich sind. Der Auftraggeber kann dazu ein von Bongers zur Verfügung gestelltes Webformular ausfüllen. Sollte es Informationen und Unterlagen geben, die Bongers beim Recruiting den Bewerbern nicht gegenüber offenlegen darf, so muss der Auftraggeber Bongers diesbezüglich eindeutig und unmissverständlich informieren, zum Beispiel mit einem Hinweis „vertraulich“.
6.2 Die Auswahl der einzustellenden Mitarbeiter obliegt dem Kunden.
6.3 Bongers kann nicht gewährleisten, dass Angaben, die ein Bewerber Bongers und/oder dem Auftraggeber macht, richtig sind, insbesondere hinsichtlich Ausbildung, Berufserfahrung, Nationalität, Alter und Geschlecht. Bongers wird den Auftraggeber gleichwohl bei Zweifeln hinsichtlich der Angaben in Kenntnis setzen, sobald Bongers hiervon Kenntnis erlangt hat. Eine Pflicht zur Prüfung der Angaben hat Bongers jedoch nicht.
6.4 Bongers haftet nach keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die Leistungen der vermittelten Arbeitnehmer, ebenso nicht für deren Angaben, weitere Leistungshindernisse wie Arbeitsverbote, Aufenthaltsbeschränkungen, Wettbewerbsverbote etc. Fehlverhalten des vermittelten Arbeitnehmers können Bongers nicht zugerechnet werden. Der Auftraggeber verzichtet auf alle diesbezüglichen Ansprüche gegenüber Bongers. Eine Pflicht zur Prüfung der Angaben hat Bongers jedoch nicht. Bongers verpflichtet sich zu keinem Gebietsschutz/Wettbewerbsschutz gegenüber dem Auftraggeber.
7.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten für Bongers keine verbindlichen Fristen und Termine zur Erfüllung der vertraglichen Leistung.
7.2 Die Nichteinhaltung einer Leistungsfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ausdrücklich bis spätestens bei Vertragsschluss vom Auftraggeber darauf hingewiesen worden ist, dass eine Leistung danach für ihn keinen Sinn mehr macht, und die Leistung danach keine Vertragserfüllung mehr darstellt. Bei Nichteinhaltung einer Leistungsfrist hat der Auftraggeber Bongers eine Nachlieferungsfrist von 14 Tagen zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
7.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat Bongers nicht zu vertreten. Bongers ist in diesem Fall dazu berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nachzuholen. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Leistung für Bongers unmöglich, wird Bongers von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse bei dem Auftraggeber ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorgenannten Art unverzüglich mitzuteilen.
8.1 Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Im Falle eines Mangels beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf die Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem Setzen einer angemessenen Frist zu einer weiteren Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Hinsichtlich des Rücktritts gilt: Ist nur ein Teil der erbrachten Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er nach Abwägung der beiderseitigen Interessen an dem anderen Teil der Leistung kein Interesse mehr haben kann.
8.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB, ist er verpflichtet, die erstellten Leistungen nach Ablieferung bzw. Übergabe zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Bongers unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, Anzeige zu machen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit Bongers den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat.
8.4 Die von Bongers erbrachten Leistungen sind teilweise von der Mitwirkung des Auftraggebers abhängig. Der Auftraggeber kann sich nicht auf die Nicht- oder Schlechtleistung berufen, wenn er seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.
9.1 Bongers haftet für Schäden, sofern Bongers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet Bongers nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Soweit der Bongers gemäß Ziffer 9.2 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
9.4 Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen worden ist. Bongers haftet ferner unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit entsprechend seiner Verantwortlichkeit.
9.5 Bongers haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen oder geistigen Schutzrechten, Leistungsschutzrechten oder Wettbewerbsverletzungen, soweit die Handlungen, die zu diesen Verletzungen führten, Teil des Auftrags durch den Auftraggeber sind oder auf Informationen des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit, Bongers von sämtlichen tatsächlichen oder angedrohten Ansprüchen Dritter freizustellen. Davon erfasst sind auch Ansprüche, die gegenüber Mitarbeitern, Unterbeauftragten und Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten angemessener Rechtsverteidigung sowie alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die der freigestellten Partei oder ihren jeweiligen Mitarbeitern und Unterauftragnehmern aus oder im Zusammenhang mit der tatsächlichen oder angedrohten Inanspruchnahme entstehen. Soweit Bongers bekannt wird, dass eine der vorgenannten Verletzungen von Rechten Dritter mit der Leistungserbringung einhergehen kann, wird Bongers den Auftraggeber hierrüber unterrichten.
10.1 Die Vertragslaufzeit wird individuell vereinbart. Bei Dauerschuldverhältnissen beträgt die Kündigungsfrist bei Laufzeiten von bis zu 6 Monaten 1 Monat, bei bis zu 12 Monaten 2 Monate und bei Zeiten darüber 3 Monate, jeweils zum Monatsende. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit um die zuvor vereinbarte Laufzeit erneut.
10.2 Für die Kündigung bedarf es der Schriftform.
10.3 Sollten zum Zeitpunkt der Kündigung die von Bongers geschuldete Leistungen noch nicht erbracht worden sein, so wird Bongers von der weiteren Leistungspflicht frei, es sei denn, die Parteien vereinbaren den Umfang der noch zu erbringenden Leistung.
10.4 Wird der Vertrag aus einem von dem Auftraggeber zu vertretenden Grund gekündigt oder kündigt der Auftraggeber aus einem von keiner der Parteien zu vertretenden Grund, so erhält Bongers die vereinbarte Vergütung.
10.5 Ist der Grund für die Kündigung von Bongers zu vertreten, hat Bongers Anspruch auf die Vergütung, soweit die Leistung von Bongers ganz oder teilweise bereits erbracht ist.
11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller vertraulichen Informationen, die in der Vertragsanbahnung oder während der Dauer des Vertrages vom und über den jeweils anderen Vertragspartner zur Kenntnis gelangen. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen etwa technischer, wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und finanzieller Art, wie beispielsweise handelnde Personen, Kundeninformationen, potentielle Finanzpartner, Analysen, Informationen über Produkte, Herstellungsverfahren, Strategien und Kooperationen, sowie alle sonstigen Informationen, die der eine Vertragspartner dem anderen mündlich oder schriftlich als vertraulich mitgeteilt hat.
11.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die offenkundig geworden sind sowie die ein Vertragspartner aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekannt geben muss.
11.3 Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch für und gegenüber etwaigen Unterauftragnehmern und Rechtsnachfolgern.
11.4 Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu beachten.
11.5 Erfolgt im Rahmen der Durchführung des Vertrages eine Verarbeitung von Daten im Auftrag, werden die Parteien hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
12.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen bzw. der Aufnahme einer die Lücke ausfüllenden Bestimmung zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmungen am nächsten kommt.
12.4 Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Bottrop.
12.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Bongers Consulting GmbH (nachfolgend: Bongers) und dem Auftraggeber geschlossen Verträge, sofern diese Verträge hinsichtlich der Anwendung ergänzender AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Die AGB sind einbezogen, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht.
1.2 Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen, es sei denn, der Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Bongers in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Auftraggeber bzw. Kunden (nachfolgend: Auftraggeber oder Kunden) im Sinne dieser AGB sind Unternehmer, die Bongers mit der Ausführung von Leistungen beauftragen.
Vertragspartner ist stets die:
Bongers Consulting GmbH
Bahnhofstraße 101a
45711 Datteln
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gianluca Bongers
Handelsregister: HRB 9256
Registergericht: Amtsgericht Recklinghausen
Telefon: +49 (0) 160 / 903 289 26
E-Mail: kontakt@bongersconsulting.de
3.1 Alle Angebote von Bongers sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Der Vertrag mit Bongers kann zustande kommen:
3.2.1 durch eine Erklärung in Textform, mit der Bongers den Auftrag annimmt (Auftragsbestätigung);
3.2.2 fernmündlich (Telefon, Videochat) durch übereinstimmende Willenserklärungen;
3.2.3 durch schlüssiges Verhalten, indem Bongers mit der Bearbeitung eines Angebots des Auftraggebers beginnt.
3.3 Kommt der Vertrag fernmündlich zustande, hat der Auftraggeber keinen Anspruch darauf, den Vertragsinhalt in wiedergabefähiger Form von Bongers zu erhalten.
3.4 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien über die zu erbringenden Leistungen. Bongers schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind.
3.5 Inhalte auf bzw. in Webseiten, Social Media, Newsletter, E-Mails und sonstigen Informationen und Dokumentationen stellen keinen verbindlichen Vertragsinhalt dar.
4.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben in Angeboten, Preislisten, Internetseiten und sämtlichen weiteren Dokumenten und Informationen, in denen die Angabe von Preisen seitens Bongers erfolgt, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Preisaktualisierungen bleiben vorbehalten.
4.2 Zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden. Zusätzliche Leistungen sind solche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und von dem Auftraggeber gewünscht werden. Weitere Leistungen, die nicht im Leistungsumfang vereinbart, aber zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, können von Bongers gesondert berechnet werden. Soweit es möglich ist, wird Bongers den Auftraggeber über solche erforderlichen zusätzlichen Leistungen vor Ausführung dieser informieren und die Freigabe des Auftraggebers abwarten.
4.3 Die Zahlung einer Einrichtungs-/Start- oder Grundgebühr hat bei Vertragsschluss zu erfolgen. Sich anschließende monatliche Raten bei einem Dauerschuldverhältnis haben monatlich im Voraus zu erfolgen.
4.4 Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
4.5 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Bongers anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur insoweit geltend gemacht werden, als der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.6 Fahrtkosten von Bongers und seinen Mitarbeitern und Beauftragten werden grundsätzlich zusätzlich mit 0,30 ct/Kilometer berechnet zzgl. Übernachtungskosten, wenn erforderlich.
5.1 Der Auftraggeber erhält nach Zahlung der vereinbarten Vergütung an den vertraglich erbrachten Leistungen ein für den vereinbarten Vertragszweck beschränktes, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht, das zeitlich und räumlich unbegrenzt ist.
5.2 Sämtliche im Rahmen der Durchführung des Vertrages von Bongers oder seinen Subunternehmern erstellten Texte, Bilder, Zeichnungen, Posts, Logos, Statements, Memes oder sonstige Dokumente und Gegenstände sind urheberrechtlich geschützt oder unterliegen anderen geistigen oder Leitungsschutzrechten. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Bongers die vorgenannten Unterlagen, Gegenstände und Dokumente zu vervielfältigen, zu veröffentlichen zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu verwerten, sofern die Verwertung nicht ausdrücklich Vertragsinhalt ist.
5.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Bongers dazu berechtigt, die erstellten Texte, Bilder, Zeichnungen, Posts, Logos, Statements, Memes oder oder sonstige Dokumente und Gegenstände selbst zu nutzen, Schutzrechte für diese anzumelden und auch in Vertragsverhältnissen mit Dritten zu nutzen und zu verwerten, soweit die Rechte des Auftraggebers hierbei nicht berührt werden.
5.4 Soweit dies für die Durchführung der Leistungen erforderlich ist, räumt der Auftraggeber im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten Bongers Zugriffsmöglichkeiten auf seine Social Media Konten und sonstigen erforderlichen Plattformen ein. Für die Sicherheit der Zugangsdaten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
5.5 Soweit dies für die Durchführung der Leistungen erforderlich ist, räumt der Auftraggeber im Bongers Nutzungsrechte für sämtlichen geistigen und sonstigen Leistungsschutzrechte ein. Der Auftraggeber garantiert, Berechtigter dieser Schutzrechte zu sein.
6.1 Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Recruiting-Dienstleistungen dazu verpflichtet, Bongers sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für das Recruiting erforderlich sind. Der Auftraggeber kann dazu ein von Bongers zur Verfügung gestelltes Webformular ausfüllen. Sollte es Informationen und Unterlagen geben, die Bongers beim Recruiting den Bewerbern nicht gegenüber offenlegen darf, so muss der Auftraggeber Bongers diesbezüglich eindeutig und unmissverständlich informieren, zum Beispiel mit einem Hinweis „vertraulich“.
6.2 Die Auswahl der einzustellenden Mitarbeiter obliegt dem Kunden.
6.3 Bongers kann nicht gewährleisten, dass Angaben, die ein Bewerber Bongers und/oder dem Auftraggeber macht, richtig sind, insbesondere hinsichtlich Ausbildung, Berufserfahrung, Nationalität, Alter und Geschlecht. Bongers wird den Auftraggeber gleichwohl bei Zweifeln hinsichtlich der Angaben in Kenntnis setzen, sobald Bongers hiervon Kenntnis erlangt hat. Eine Pflicht zur Prüfung der Angaben hat Bongers jedoch nicht.
6.4 Bongers haftet nach keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die Leistungen der vermittelten Arbeitnehmer, ebenso nicht für deren Angaben, weitere Leistungshindernisse wie Arbeitsverbote, Aufenthaltsbeschränkungen, Wettbewerbsverbote etc. Fehlverhalten des vermittelten Arbeitnehmers können Bongers nicht zugerechnet werden. Der Auftraggeber verzichtet auf alle diesbezüglichen Ansprüche gegenüber Bongers. Eine Pflicht zur Prüfung der Angaben hat Bongers jedoch nicht. Bongers verpflichtet sich zu keinem Gebietsschutz/Wettbewerbsschutz gegenüber dem Auftraggeber.
7.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten für Bongers keine verbindlichen Fristen und Termine zur Erfüllung der vertraglichen Leistung.
7.2 Die Nichteinhaltung einer Leistungsfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ausdrücklich bis spätestens bei Vertragsschluss vom Auftraggeber darauf hingewiesen worden ist, dass eine Leistung danach für ihn keinen Sinn mehr macht, und die Leistung danach keine Vertragserfüllung mehr darstellt. Bei Nichteinhaltung einer Leistungsfrist hat der Auftraggeber Bongers eine Nachlieferungsfrist von 14 Tagen zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
7.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat Bongers nicht zu vertreten. Bongers ist in diesem Fall dazu berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nachzuholen. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Leistung für Bongers unmöglich, wird Bongers von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse bei dem Auftraggeber ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorgenannten Art unverzüglich mitzuteilen.
8.1 Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Im Falle eines Mangels beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf die Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem Setzen einer angemessenen Frist zu einer weiteren Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Hinsichtlich des Rücktritts gilt: Ist nur ein Teil der erbrachten Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er nach Abwägung der beiderseitigen Interessen an dem anderen Teil der Leistung kein Interesse mehr haben kann.
8.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB, ist er verpflichtet, die erstellten Leistungen nach Ablieferung bzw. Übergabe zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Bongers unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, Anzeige zu machen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit Bongers den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat.
8.4 Die von Bongers erbrachten Leistungen sind teilweise von der Mitwirkung des Auftraggebers abhängig. Der Auftraggeber kann sich nicht auf die Nicht- oder Schlechtleistung berufen, wenn er seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.
9.1 Bongers haftet für Schäden, sofern Bongers Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet Bongers nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Soweit der Bongers gemäß Ziffer 9.2 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
9.4 Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen worden ist. Bongers haftet ferner unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit entsprechend seiner Verantwortlichkeit.
9.5 Bongers haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen oder geistigen Schutzrechten, Leistungsschutzrechten oder Wettbewerbsverletzungen, soweit die Handlungen, die zu diesen Verletzungen führten, Teil des Auftrags durch den Auftraggeber sind oder auf Informationen des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit, Bongers von sämtlichen tatsächlichen oder angedrohten Ansprüchen Dritter freizustellen. Davon erfasst sind auch Ansprüche, die gegenüber Mitarbeitern, Unterbeauftragten und Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die Kosten angemessener Rechtsverteidigung sowie alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die der freigestellten Partei oder ihren jeweiligen Mitarbeitern und Unterauftragnehmern aus oder im Zusammenhang mit der tatsächlichen oder angedrohten Inanspruchnahme entstehen. Soweit Bongers bekannt wird, dass eine der vorgenannten Verletzungen von Rechten Dritter mit der Leistungserbringung einhergehen kann, wird Bongers den Auftraggeber hierrüber unterrichten.
10.1 Die Vertragslaufzeit wird individuell vereinbart. Bei Dauerschuldverhältnissen beträgt die Kündigungsfrist bei Laufzeiten von bis zu 6 Monaten 1 Monat, bei bis zu 12 Monaten 2 Monate und bei Zeiten darüber 3 Monate, jeweils zum Monatsende. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit um die zuvor vereinbarte Laufzeit erneut.
10.2 Für die Kündigung bedarf es der Schriftform.
10.3 Sollten zum Zeitpunkt der Kündigung die von Bongers geschuldete Leistungen noch nicht erbracht worden sein, so wird Bongers von der weiteren Leistungspflicht frei, es sei denn, die Parteien vereinbaren den Umfang der noch zu erbringenden Leistung.
10.4 Wird der Vertrag aus einem von dem Auftraggeber zu vertretenden Grund gekündigt oder kündigt der Auftraggeber aus einem von keiner der Parteien zu vertretenden Grund, so erhält Bongers die vereinbarte Vergütung.
10.5 Ist der Grund für die Kündigung von Bongers zu vertreten, hat Bongers Anspruch auf die Vergütung, soweit die Leistung von Bongers ganz oder teilweise bereits erbracht ist.
11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller vertraulichen Informationen, die in der Vertragsanbahnung oder während der Dauer des Vertrages vom und über den jeweils anderen Vertragspartner zur Kenntnis gelangen. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen etwa technischer, wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und finanzieller Art, wie beispielsweise handelnde Personen, Kundeninformationen, potentielle Finanzpartner, Analysen, Informationen über Produkte, Herstellungsverfahren, Strategien und Kooperationen, sowie alle sonstigen Informationen, die der eine Vertragspartner dem anderen mündlich oder schriftlich als vertraulich mitgeteilt hat.
11.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die offenkundig geworden sind sowie die ein Vertragspartner aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekannt geben muss.
11.3 Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt auch für und gegenüber etwaigen Unterauftragnehmern und Rechtsnachfolgern.
11.4 Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu beachten.
11.5 Erfolgt im Rahmen der Durchführung des Vertrages eine Verarbeitung von Daten im Auftrag, werden die Parteien hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
12.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen bzw. der Aufnahme einer die Lücke ausfüllenden Bestimmung zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmungen am nächsten kommt.
12.4 Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Bottrop.
12.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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